Kurze Antwort: Nein.
Im Gegensatz zu einigen anderen Ländern gibt es in der Schweiz kein gesetzliches Konzept von „Vorratsgesellschaften“ oder „Fertiggesellschaften“ als eigenständige Kategorie. Was der Markt als „Vorratsgesellschaft“ bezeichnet, ist lediglich eine bestehende Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), deren Anteile verkauft werden.
Die Praxis, Unternehmen ausschließlich zum Zwecke des späteren Weiterverkaufs inaktiv zu halten (Mantelhandel), wurde seit den Änderungen des Obligationenrechts im Jahr 2025 stark eingeschränkt. Die Schweizer Behörden betrachten den Handel mit Mantelgesellschaften nun als potenziell missbräuchlich, wenn er dazu dient, ordnungsgemäße Gründungsverfahren zu umgehen oder die tatsächliche wirtschaftliche Situation eines Unternehmens zu verschleiern.