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Holding und Family Office

Gründung einer Schweizer Holdinggesellschaft und eines Family Office

Seit Jahrzehnten gilt die Schweiz als unangefochtener Goldstandard für Unternehmensholdings, Vermögenssicherung und Family Offices. Die Kombination aus der absoluten Stabilität des Schweizer Frankens (CHF), strengen Eigentumsrechten und einem Bankensektor von Weltklasse macht das Land zum ultimativen sicheren Hafen für globale Vermögenswerte.

DER COMPLIANCE-LEITFADEN

Die Ära der „Mailbox“-Holding ist beendet

Die internationalen Vorschriften für die Vermögensverwaltung haben sich grundlegend geändert. Mit der Umsetzung der Globale Mindeststeuerregeln der OECD (Säule Zwei) Mit der Einführung aggressiver grenzüberschreitender Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von Missbrauch ist die Ära der „Briefkasten-Holdinggesellschaften” offiziell beendet.

Um heute von den bekannten Steuerbefreiungen der Schweiz profitieren zu können, müssen ausländische Gründer und Family Offices nachweisen, dass Echte wirtschaftliche Substanz und lokale RegierungsführungDieser Leitfaden beschreibt die steuerlichen Vorteile, die Compliance-Fallstricke und die strukturellen Gegebenheiten des Betriebs einer Schweizer Holdinggesellschaft.

STEUERVORTEILE AG E

1. Der Vorteil der Schweizer Holding: Die Beteiligungsfreistellung

Ausländische Investoren gründen weiterhin Holdinggesellschaften in Kantonen wie Zug (mit einem effektiven Körperschaftsteuersatz von ca. 11,8 %), vor allem um von der Schweizer Beteiligungsfreistellung zu profitieren. Bei korrekter Strukturierung zahlt eine Schweizer Holdinggesellschaft praktisch keine Quellensteuer (Gewinnsteuer) auf die von ihren Tochtergesellschaften erzielten Einnahmen.

  • Steuerfreie Dividenden

    Wenn die Schweizer Holdinggesellschaft mindestens 10 % der „Aktienkapital“ einer Tochtergesellschaft oder wenn die Beteiligung einen Marktwert von mindestens 1 Million Schweizer FrankenDie Dividendenerträge sind effektiv von der Schweizerischen Einkommens- und Vermögenssteuer (Gewinnsteuer) befreit.

  • Steuerfreie Kapitalgewinne

    Kapitalgewinne aus dem Verkauf einer Tochtergesellschaft sind effektiv steuerbefreitvorausgesetzt, die Holding besaß mindestens 10 % des Eigenkapitals und hielt dieses mindestens ein Jahr lang.

  • Mikroskopische Kapitalsteuern

    „Reine Holdinggesellschaften“ (bei denen zwei Drittel der Vermögenswerte oder Einkünfte aus Beteiligungen stammen) profitieren von erheblich reduzierten kantonalen Kapitalsteuern, die häufig auf bis zu 0,001 % bis 0,02 %.

  • Globales Vertragsnetzwerk

    Die Schweiz hält daran fest. über 100 DoppelbesteuerungsabkommenDadurch kann Ihre Schweizer Holdinggesellschaft die ausländischen Steuern bei der Rückführung von Gewinnen aus internationalen Tochtergesellschaften erheblich reduzieren oder ganz vermeiden. Verrechnungssteuer

Einhaltung der Vorschriften

2. Das Ende der „Briefkasten”-Holdinggesellschaft

In der Vergangenheit gründeten ausländische Eigentümer häufig eine „Briefkastenfirma” in der Schweiz, wobei sie eine Postfachadresse für 150 CHF pro Monat und einen kostengünstigen, passiven „Nominee”-Geschäftsführer nutzten, um die jährliche Steuererklärung zu unterzeichnen.

Sollten Sie diese Struktur heute versuchen, werden Schweizer Banken Ihr Kapital einfrieren und ausländische Steuerbehörden werden Ihren Unternehmensmantel durchbrechen.

Moderne Durchsetzung von BEPS

Gemäß den aktuellen BEPS-Richtlinien (Base Erosion and Profit Shifting) prüfen die Steuerbehörden und führenden Schweizer Privatbanken nun konsequent, ob Wirtschaftliche SubstanzWenn Ihr Schweizer Unternehmen keine tatsächliche lokale Unternehmensführung aufweist, wird es als ScheinstrukturDies führt dazu, dass Ihnen alle Vorteile der Teilnahmebefreiung entzogen werden und in Ihrem Heimatland erhebliche rückwirkende Steuerstrafen verhängt werden.

Wirtschaftliche Substanz

3. Wie „wirtschaftliche Substanz“ tatsächlich aussieht

Um eine Schweizer Holdingstruktur rechtlich zu verteidigen, müssen Sie nachweisen, dass sich der Mittelpunkt der Unternehmensführung tatsächlich in der Schweiz befindet. Die Holdinggesellschaft muss die Unternehmensführung ausüben und darf nicht nur Eigentümerin sein.

  • Aktive Tafelsteuerung

    Ihr in der Schweiz ansässiger Geschäftsführer darf keine Strohperson sein. Es muss sich um eine qualifizierte Fachkraft handeln, die nachweislich Strategien überprüft, Akquisitionen genehmigt, konzerninterne Finanzierungen unterzeichnet und die Dividendenpolitik verwaltet.

  • Einwandfreie Dokumentation

    Protokolle der Verwaltungsratssitzungen, Beschlüsse der Aktionäre und Jahreshauptversammlungen (AG Ms) müssen sorgfältig ausgearbeitet, physisch abgehalten und in der Schweiz archiviert werden.

  • Einwandfreie Buchhaltung

    Selbst wenn eine Holdinggesellschaft nur fünf Transaktionen pro Jahr durchführt, sind mit diesen Transaktionen Millionenbeträge verbunden. Die doppelte Buchführung muss die Anschaffungskosten und Buchwerte, die für die Auslösung der Beteiligungsfreistellung erforderlich sind, fehlerfrei nachverfolgen.

BETRIEBLICHE REALITÄT

Warum eine fragmentierte Verwaltung Wohlstand beeinträchtigt

Vermögenssicherung erfordert absolute strukturelle Integrität. Wenn Sie versuchen, eine Schweizer Holdinggesellschaft aufrechtzuerhalten, indem Sie einen stundenweise beauftragten Buchhalter, ein kostengünstiges Postfach und einen passiven Geschäftsführer zusammenstellen, ist Ihre Struktur rechtlich anfällig.

  • Wenn eine Schweizer Bank Ihre AML/KYC-Unterlagen anfordert und Ihren Resident Director zur Anlagestrategie der Holding befragt, Ein passiver „Kandidat“ wird das Vorstellungsgespräch nicht bestehen..

  • Wenn die Steuerbehörde Ihren Antrag auf Befreiung von der Beteiligung prüft, ein Buchhalter, der auf Stundenbasis bezahlt wird und lediglich die Jahresabschlusszahlen eingereicht hat Ohne Dokumentation der zugrunde liegenden Vorstandsbeschlüsse sind Sie schutzlos.

Eine einheitliche, auditfähige Sicherheitslösung

Ein einheitliches, integriertes Schweizer Verwaltungsteam stellt sicher, dass Ihre Holdinggesellschaft Regierungsführung, gesetzlicher Wohnsitz, Buchhaltungund 10-jähriges Compliance-Archiv als eine einzige, revisionsfähige Festung agieren.

Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Führt die neue OECD-Mindeststeuer (Säule Zwei) zur Abschaffung der Schweizer Steuervorteile?
Nein. Die globale Mindeststeuer von 15 % gilt im Allgemeinen nur für große multinationale Konzerne mit einem konsolidierten Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro. Für Family Offices, KMU und Holdinggesellschaften unterhalb dieser Schwelle bleiben die äußerst attraktiven Schweizer Basissteuersätze (z. B. Zug mit ~11,8 %) und die Beteiligungsfreistellung vollständig erhalten.
Wie hoch ist das erforderliche Mindestkapital für die Gründung einer Schweizer Holdinggesellschaft?
Die meisten ausländischen Investoren entscheiden sich aufgrund des hohen Ansehens, der Anonymität der Aktionäre und der einfachen Kapitalübertragung für die Schweizer Aktiengesellschaft (AG/SA) als Holdingstruktur. Das MindestAktienkapitalum für eine Aktiengesellschaft beträgt 100.000 CHF.
Darf meine Holdinggesellschaft auch gewerbliche Geschäfte tätigen?
Um als „reine Holdinggesellschaft“ in den Genuss der niedrigsten kantonalen Kapitalsteuerprivilegien zu kommen, muss der primäre satzungsmäßige Zweck des Unternehmens die langfristige Verwaltung von Beteiligungen sein, und es darf keine aktive Geschäftstätigkeit (wie Produktion oder Einzelhandel) innerhalb der Schweiz ausüben.
Benötige ich wirklich einen in der Schweiz ansässigen Geschäftsführer, wenn das Unternehmen inaktiv ist?
Ja. Nach Schweizer Recht muss jede juristische Person durch mindestens eine in der Schweiz ansässige Person mit alleiniger Zeichnungsberechtigung vertreten sein. Bei Holdinggesellschaften ist dieser Direktor Ihr primärer rechtlicher Schutz vor ausländischen Steuerbehörden, die Ihre wirtschaftliche Substanz in Frage stellen könnten.
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