Gesetzliche Verpflichtung
Das Schweizer Gesellschaftsrecht schreibt vor, dass jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung (AG) und jede Aktiengesellschaft (GmbH) durch mindestens eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten sein muss, die über eine im Handelsregister (Handelsregister) eingetragene Zeichnungsberechtigung verfügt. Ohne diese Voraussetzung kann die Gesellschaft nicht ordnungsgemäß registriert oder geführt werden.