Pure Holdinggesellschaft
Besitzt und verwaltet Tochtergesellschaften; begrenzte operative Tätigkeit.
Die Schweiz bleibt aufgrund ihrer Beteiligungsfreistellungsregelung, ihres umfangreichen Netzwerks an Steuerabkommen und ihrer politischen Stabilität ein erstklassiger Standort für Holdinggesellschaften. Eine effektive Steuerplanung erfordert jedoch nun ein Verständnis der Regeln nach 2020: Das besondere „Holdingprivileg” wurde im Januar 2020 abgeschafft, was bedeutet, dass Holdinggesellschaften wie normale Unternehmen besteuert werden – jedoch von Beteiligungsfreistellungen auf qualifizierte Einkünfte profitieren.
Eine Schweizer Holdinggesellschaft ist eine juristische Person (in der Regel eine „AG“ oder eine „GmbH“), deren Hauptzweck die langfristige Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen ist. Im Gegensatz zum System vor 2020 gibt es keinen besonderen Steuerstatus für „Holdinggesellschaften“ mehr. Stattdessen können alle Unternehmen von Beteiligungsfreistellungen profitieren, wenn sie die entsprechenden Kriterien erfüllen.
Zu den gängigen Strukturen gehören:
Besitzt und verwaltet Tochtergesellschaften; begrenzte operative Tätigkeit.
Kombiniert Holdingaktivitäten mit operativen Geschäften (Handel, Lizenzierung usw.).
Zwischenholding innerhalb einer größeren Konzernstruktur.
| Vorteil | Beschreibung |
|---|---|
| Befreiung von der Beteiligungspflicht | Qualifizierte Dividenden und Kapitalgewinne sind von der Bundes- und Kantonssteuer (Gewinnsteuer) befreit, sofern die Schwelle von 10 % oder 1 Million CHF erreicht wird. |
| Wettbewerbsfähige effektive Zinssätze | ~11–12 % in Zug für nicht qualifiziertes Einkommen; qualifiziertes Einkommen effektiv 0 %. |
| Vertragsnetzwerk | Zugang zu über 100 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für Einkommens- und Kapitalsteuern. |
| Kapitalsteuerentlastung | Viele Kantone bieten reduzierte Kapitalsteuersätze für qualifizierte Beteiligungen und geistiges Eigentum an. |
| Politische Stabilität | Ein solider Rechtsrahmen, angesehene Gerichte und eine wirtschaftsfreundliche Verwaltung. |
Um in den Genuss des Beteiligungsabzugs zu kommen, muss die Beteiligung eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Dividenden
Vollständig von der Schweizer Mehrwertsteuer (Gewinnsteuer) auf Bundes- und Kantonsebene befreit.
Kapitalgewinne
Vollständig von der Schweizer Mehrwertsteuer (Gewinnsteuer) auf Bundes- und Kantonsebene befreit.
Kapitalsteuer
Die Kantone können Erleichterungen gewähren; die Kapitalsteuer in Zug ist minimal (ca. 0,001–0,02 % je nach Eigenkapital).
Keine Mindesthaltedauer
Für die Beteiligungsfreistellung selbst gibt es keine Mindesthaltedauer, obwohl für einige Vertragsvorteile bestimmte Haltedauern erforderlich sein können.
Seit der Reform von 2020 unterliegen Holdinggesellschaften den regulären Körperschaftsteuersätzen. Der Vorteil besteht in der Kombination niedriger regulärer Steuersätze mit Beteiligungsfreistellungen und Kapitalsteuererleichterungen.
| Kanton | Ungefährer effektiver Zinssatz* | Warum Holdinggesellschaften sich dafür entscheiden |
|---|---|---|
| Zug | ~11–12 % | Niedrigster ordentlicher Steuersatz in der Schweiz, minimale Kapitalsteuer, schnelle Entscheidungen, pragmatische Behörden. |
| Luzern | ~12–13 % | Zentrale Lage, wettbewerbsfähige Preise, gute Infrastruktur für Gruppen in KMU-Größe. |
| Schwyz | ~12–13 % | Niedrige Kapitalsteuer, in der Nähe von Zürich gelegen, historisch attraktiv für Vermögensstrukturen. |
| Nidwalden | ~12 % | Niedrige Steuern, wettbewerbsfähig für Holding- und IP-Strukturen. |
*Auf nicht qualifizierte Einkünfte. Qualifizierte Dividenden-/Kapitalerträge werden aufgrund der Beteiligungsfreistellung effektiv mit 0 % besteuert.
Konsolidieren Sie mehrere Tochtergesellschaften unter einer Schweizer Holdingplattform. Qualifizierte Dividenden fließen aufgrund der Beteiligungsfreistellung steuerfrei nach oben.
Patente und Marken in der Schweiz halten. Profitieren Sie von der Patentbox (bis zu 90 % Ermäßigung der qualifizierten IP-Einkünfte auf Kantonsebene, vorbehaltlich einer Gesamtentlastungsgrenze von 70 %). Hinweis: Es handelt sich hierbei nicht um einen pauschalen Steuersatz von 2 %, sondern um einen Ermäßigungsmechanismus.
Pool-Portfolio-Investitionen. Nicht qualifizierte Kapitalerträge werden zu den üblichen Sätzen besteuert (~11–12 % in Zug), qualifizierte Beteiligungen sind jedoch steuerbefreit.
Nutzen Sie Schweizer Holdingstrukturen, um Familienvermögen zu konsolidieren. Kombinieren Sie dies mit einem Schweizer Wohnsitz für Familienmitglieder, um von der pauschalen Besteuerung oder den progressiven Einkommenssteuersätzen der Schweiz zu profitieren.
Gründung und Betrieb einer Schweizer Holdinggesellschaft:
Unternehmenszweck
Die Satzung muss den Hauptzweck als langfristige Verwaltung von Beteiligungen angeben.
Grundkapital
100.000 CHF für „AG“; 20.000 CHF für „GmbH“.
Schweizer Wohnsitz
Eine registrierte Adresse in der Schweiz ist erforderlich.
Schweizer Direktor
Mindestens ein Vorstandsmitglied muss seinen Wohnsitz in der Schweiz haben (AG).
Die Schweiz bietet wettbewerbsfähige und transparente Rahmenbedingungen für Holdingstrukturen – eine Kombination aus Beteiligungsfreistellungen, einem umfangreichen Netz von Doppelbesteuerungsabkommen und operativer Flexibilität. Wir unterstützen Sie bei der Strukturierung der Gesellschaft, der Einholung von VorabSteuervorbescheiden und der Sicherstellung der Einhaltung schweizerischer und internationaler Steuerstandards.
Haftungsausschluss: Die Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Daten vom Februar 2026. Das „Holdingprivileg“ (Befreiung von der kantonalen Einkommenssteuer) wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 abgeschafft. Die aktuellen Vorteile beruhen auf den Regeln zur Beteiligungsfreistellung. Steuersätze und Bestimmungen von Steuerabkommen können sich ändern. Swiss Incorporated bietet keine Steuer- oder Rechtsberatung an.