🚀 Globaler Business Hub Zug • KOSTENLOSE GRÜNDUNG mit jedem 12-Monats-Starterpaket • Schweizer Markteintritt 2026 •🚀 Globaler Business Hub Zug • KOSTENLOSE GRÜNDUNG mit jedem 12-Monats-Starterpaket • Schweizer Markteintritt 2026 •
BEFREIUNG VON DER TEILNAHMEPFLICHT
Schweizer Beteiligungsfreistellung
Der Schweizer Beteiligungsabzug verhindert die Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen. Wenn ein Schweizer Unternehmen Dividenden erhält oder Kapitalgewinne aus einer qualifizierten Beteiligung erzielt, sind diese Beträge sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene vollständig von der Schweizer Unternehmenssteuer (Gewinnsteuer) befreit.
Die Beteiligungsfreistellung ermöglicht es Schweizer Unternehmen, steuerfreie Dividenden zu erhalten und Kapitalgewinne aus qualifizierten Investitionen in Tochtergesellschaften oder Portfoliounternehmen zu befreien.
Grundprinzip
Gewinne werden einmalig auf Ebene der Tochtergesellschaft besteuert. Bei Ausschüttung an die Schweizer Muttergesellschaft wird keine zweite Schweizer Körperschaftsteuer erhoben.
Schritt für Schritt
Funktionsweise des Mechanismus
Schrittweise Vorgehensweise:
1
Tochtergesellschaft erzielt Gewinne → Zahlt Körperschaftssteuer in seinem Zuständigkeitsbereich (z. B. 25 % in Deutschland).
2
Schüttet Dividende aus → Die Schweizer Muttergesellschaft erhält die Ausschüttung.
3
Die Schweizer Beteiligungsfreistellung findet Anwendung. Die Dividende wird vom steuerpflichtigen Einkommen in der Schweiz abgezogen (100 % Befreiung).
4
Effektive Schweizer Steuer auf Dividenden → 0 %.
Kapitalgewinne funktionieren identisch.
Verkauf einer qualifizierten Beteiligung mit Gewinn → Der Gewinn wird vom steuerpflichtigen Einkommen in der Schweiz abgezogen → 0 % Schweizer Körperschaftssteuer auf den Gewinn.
QUALIFIKATIONSTESTS
Voraussetzungen für die Befreiung
Um für eine Befreiung von der Beteiligungspflicht in Frage zu kommen, muss das Schweizer Unternehmen eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Test
Anforderung
Grundkapital
Mindestens 10 % der Anteile an der Tochtergesellschaft halten. Aktienkapital
Gewinn-/Reserverechte
Mindestens 10 % der Gewinne und Rücklagen (Genussscheine) zurückhalten
Marktwert
Die Beteiligung hat einen Marktwert von mindestens 1 Million CHF.
Wichtige Hinweise:
Keine Mindesthaltedauer gibt es für die Schweizer Beteiligungsfreistellung.
Die Befreiung gilt für Schweizer und ausländische Tochtergesellschaften gleichermaßen.
Die Tochtergesellschaft muss eine juristische Person (AG, GmbH oder ausländische Entsprechungen). Reine Personengesellschaften sind nicht zulässig.
QUALIFIZIERENDES EINKOMMEN
Welche Einkünfte sind zulässig?
Einkommensart
Ausnahmeregelung
Dividenden von Schweizer Tochtergesellschaften
100 % befreit von der eidgenössischen und kantonalen Steuer Gewinnsteuer
Dividenden von ausländischen Tochtergesellschaften
100 % befreit von der eidgenössischen und kantonalen Quellensteuer (Vertrags- oder Nichtvertragsland)
Kapitalgewinne aus qualifizierten Beteiligungen
100 % befreit von der eidgenössischen und kantonalen Steuer Gewinnsteuer
Kapitalgewinne aus nicht qualifizierten Beteiligungen
Besteuert zu den üblichen Unternehmenssteuersätzen (~11–22 % je nach Kanton)
Kapitalsteuerhinweis
Während die Einkommenssteuer vollständig befreit ist, variiert die Kapitalsteuer auf den Wert der Beteiligung je nach Kanton. Zug bietet besonders niedrige Kapitalsteuersätze (~0,001–0,02 % auf das Eigenkapital).
BEISPIEL
Beispiel: Numerische Darstellung
Szenario: Eine deutsche Gesellschaft (GmbH) erzielt einen Gewinn von 1.000.000 Euro und zahlt deutsche Körperschaftsteuer in Höhe von 30 % (300.000 Euro). Die verbleibenden 700.000 Euro werden an die Schweizer Holdinggesellschaft (Zug AG) ausgeschüttet.
Schritt
Betrag
Steuerliche Behandlung
Deutscher Gewinn aus dem „GmbH“
1.000.000 Euro
In Deutschland mit 30 % besteuert
Dividende an Schweizer AG
700.000 Euro
Empfangen von Swiss AG
Schweizer Befreiung von der Beteiligungspflicht
(700.000 EUR)
Vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen
Schweizer Unternehmenssteuer auf Dividenden
0 EUR
0 % effektiver Zinssatz
Gesamtsteuerbelastung: 30 % (nur Deutschland). Keine Schweizer Steuer auf die Dividende.
INTERNATIONALER VERGLEICH
Vergleich mit anderen Rechtsordnungen
Gerichtsbarkeit
Dividendenbefreiung
Befreiung von Kapitalertragssteuern
Mindestanteil
Haltedauer
Schweiz
100 % (Bund + Kanton)
100 % (Bund + Kanton)
10 % oder ein Wert von 1 Mio. CHF
Keine
Deutschland
95 % (teilweise Befreiung)
95 % (teilweise Befreiung)
zehn Prozent
Keine
Niederlande
100 % (Beteiligungsfreistellung)
hundertprozentig
5 %
Keine
Luxemburg
50 % oder 100 % (abhängig von der Stufe)
Unter bestimmten Bedingungen ausgenommen
10 % oder 1,2 Mio. EUR
Keine
Vereinigtes Königreich
Befreit gemäß der Befreiung für große Unternehmen
Befreiung aufgrund einer wesentlichen Beteiligung
zehn Prozent
Zwölf Monate
Das Schweizer System zählt zu den großzügigsten: vollständige Befreiung, keine Haltefrist und relativ niedrige Beteiligungsschwelle.
WICHTIGSTE VORTEILE
Wann ist die Befreiung am wertvollsten?
Hochbesteuerte Tochtergesellschaften
Maximaler Nutzen, wenn sich die Tochtergesellschaft in einem Hochsteuerland (Deutschland, Frankreich, USA) befindet, da die Schweizer Muttergesellschaft keine zusätzlichen Steuern auf bereits besteuerte Gewinne zahlt.
Ausstiegsplanung
Die Befreiung von Kapitalerträgen ermöglicht steuerlich effiziente Ausstiege aus Portfoliounternehmen.
Umstrukturierung der Unternehmensgruppe
Ermöglicht die steuerfreie Weiterleitung von Barmitteln für den Schuldendienst oder die Umverteilung ohne Steuerausfälle in der Schweiz.
BEDENKUNGEN
Einschränkungen und Überlegungen
Kapitalsteuer
Während das Einkommen steuerbefreit ist, unterliegt der Wert der Beteiligung der kantonalen Kapitalsteuer (variiert je nach Kanton).
Quellensteuer
Es können ausländische Quellensteuern auf Dividenden anfallen (z. B. behält Deutschland 25 % ein, die gemäß Abkommen auf 5 % oder 0 % reduziert werden). Das Schweizer Abkommensnetzwerk oder die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie können bei der Rückforderung dieser Beträge behilflich sein.
Substanz
Um in den Genuss der Vorteile des Abkommens zu kommen und Probleme zu vermeiden, müssen Schweizer Unternehmen eine ausreichende Substanz nachweisen (Geschäftsführer, Entscheidungsfindung, Büro in der Schweiz).
BEGINNEN SIE JETZT
Beginnen Sie
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Steuerbefreiungen für Ihre spezifische Gruppenstruktur, sichern VorabSteuervorbescheiden und gewährleisten die Einhaltung schweizerischer und internationaler Standards.
Haftungsausschluss: Die Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Daten vom Februar 2026. Die Regeln für die Befreiung von der Beteiligung unterliegen gesetzlichen Änderungen. Swiss Incorporated bietet keine steuerliche oder rechtliche Beratung an.