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SWISS MwSt.

Schweizer System „MwSt.“

Die Schweiz erhebt eine Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Waren und Dienstleistungen in drei Stufen: einen Normalsatz von 8,1 %, einen ermäßigten Satz von 2,6 % für Artikel des täglichen Bedarfs und einen Sondersteuersatz von 3,8 % für Beherbergungsleistungen. Die Registrierung ist für Schweizer Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 CHF sowie für ausländische Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 100.000 CHF obligatorisch.

Steuersätze

Schweizer MwSt.-Zinsen (aktuell)

Bitte geben Sie eine Bewertung ab. Prozent Gilt für
Standard 8,1 % Die meisten Waren und Dienstleistungen (bis Dezember 2023 waren es 7,7 %).
Reduziert 2,6 % Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Medikamente, Menstruationsprodukte.
Unterkunft 3,8 % Hotelaufenthalte, Bed & Breakfasts und ähnliche Beherbergungsdienstleistungen.
Null/Befreit Null Prozent Exporte, internationaler Transport, bestimmte Finanz- und Versicherungsdienstleistungen.
Registrierung

Wann sollte man sich für „MwSt.“ anmelden?

Unternehmensform Schwellenwert Anmerkungen
Schweizer Unternehmen 100.000 CHF Jahresumsatz im Inland Die Registrierung ist obligatorisch, sobald der Schwellenwert überschritten wird; unterhalb des Schwellenwerts ist sie freiwillig.
Ausländische Unternehmen 100.000 CHF weltweiter Jahresumsatz Umfasst den weltweiten Umsatz, nicht nur den Umsatz in der Schweiz. Eine Registrierung ist erforderlich, wenn der Schwellenwert erreicht wird.
Freiwillige Registrierung Unter 100.000 CHF Zulässig; nützlich für die Rückforderung von EingangsMwSt.en bei Einkäufen.

Anmeldeverfahren

Die Registrierung erfolgt über das Online-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen. Anschließend erhalten Sie Ihre Schweizer Steueridentifikationsnummer (MwSt.). Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in der Schweiz müssen in der Regel einen Steuervertreter benennen, der die steuerlichen Verpflichtungen wahrnimmt.

Unser Buchhaltungsdienst bietet fachkundige Beratung zu Registrierung, Compliance und laufender Berichterstattung im Rahmen des Programms „MwSt.“ – damit Sie sich auf die Führung Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Verpflichtungen

MwSt. Verpflichtungen

Ausstellung konformer Rechnungen gemäß der Richtlinie „MwSt.“

Bitte geben Sie auf jeder Rechnung den korrekten Steuersatz, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (MwSt.) und alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben an.

Reichen Sie regelmäßig Ihre Steuererklärung für „MwSt.“ ein.

In der Regel vierteljährlich oder bei hohem Umsatz monatlich.

MwSt.-Zahlungen leisten oder Rückerstattungen beantragen

Innerhalb der Frist – in der Regel 60 Tage nach dem Berichtszeitraum.

Maintain Aufzeichnungen für 10 Jahre

In Übereinstimmung mit den Schweizer Buchhaltungsvorschriften.

EU-KONFORMITÄT

Verkauf an Kunden in der EU: OSS und IOSS

Die Schweiz ist kein Mitglied der EU und nimmt nicht am EU-System für die interne Mehrwertsteuer (EU-MwSt.) teil. Schweizer Unternehmen, die Waren oder digitale Dienstleistungen an EU-Verbraucher verkaufen, können jedoch die Einhaltung der grenzüberschreitenden Mehrwertsteuer (EU-MwSt.) durch die EU-Systeme „One-Stop-Shop“ (OSS) und „Import One-Stop-Shop“ (IOSS) vereinfachen – mit bestimmten Einschränkungen.

  • Sie nicht können Bitte verwenden Sie Union OSS (reserviert für in der EU ansässige Unternehmen).
  • Sie kann Verwenden Sie nicht-gewerkschaftliche OSS für digitale Dienste (B2C) über einen EU-Vermittler.
  • Sie kann Verwenden Sie IOSS für Waren im Wert von ≤ 150 €, die an Kunden in der EU versandt werden, auch über einen Zwischenhändler.

Funktionsweise

Registrieren Sie sich über einen Vermittler in einem EU-Mitgliedstaat, berechnen Sie beim Bezahlvorgang den Mehrwertsteuersatz des Ziellandes und reichen Sie eine einzige monatliche OSS/IOSS-Erklärung ein. Der Vermittler verteilt die Mehrwertsteuer (MwSt.) an die einzelnen Mitgliedstaaten.

Bitte beachten Sie: OSS/IOSS gilt nur für EU-MwSt.. Inländische MwSt. in der Schweiz müssen weiterhin separat abgewickelt werden.

Szenarien

Häufige Szenarien für ausländische Unternehmen in Bezug auf „MwSt.“

Szenario MwSt. Behandlung
Verkauf von Waren aus dem Ausland an Schweizer Kunden Registrieren Sie sich, wenn Ihr weltweiter Umsatz CHF 100'000 übersteigt; es wird ein Satz von 8,1 % berechnet (oder gegebenenfalls ein ermäßigter Satz).
Schweizer Tochtergesellschaft, die an Schweizer Kunden verkauft Tochtergesellschaften werden separat registriert; es gilt ein lokaler Schwellenwert von CHF 100'000.
Digitale Dienstleistungen für Schweizer Verbraucher Registrieren Sie sich, wenn der weltweite Umsatz CHF 100'000 übersteigt; es wird eine Gebühr von 8,1 % erhoben.
Export von Waren aus der Schweiz in die EU/andere Länder Bei ordnungsgemäßer Dokumentation als Export mit einem Steuersatz von null Prozent (0 %) besteuert.
Kauf von Waren/Dienstleistungen in der Schweiz WiederverwertungsMwSt., falls registriert; andernfalls sind die Kosten MwSt.-inclusive.
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Beginnen Sie mit Swiss MwSt.

Wir unterstützen in- und ausländische Unternehmen bei der Registrierung von Schweizer MwSt., der Einhaltung von Vorschriften und grenzüberschreitenden EU-Verpflichtungen.

+41 76 244 00 70 info@swissincorporated.com

Haftungsausschluss: Die Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Daten vom Januar 2026. Die Steuersätze und Schwellenwerte des „MwSt.” können sich ändern. Diese Seite stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.