Ausstellung konformer Rechnungen gemäß der Richtlinie „MwSt.“
Bitte geben Sie auf jeder Rechnung den korrekten Steuersatz, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (MwSt.) und alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben an.
Die Schweiz erhebt eine Mehrwertsteuer (MwSt.) auf Waren und Dienstleistungen in drei Stufen: einen Normalsatz von 8,1 %, einen ermäßigten Satz von 2,6 % für Artikel des täglichen Bedarfs und einen Sondersteuersatz von 3,8 % für Beherbergungsleistungen. Die Registrierung ist für Schweizer Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 CHF sowie für ausländische Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 100.000 CHF obligatorisch.
| Bitte geben Sie eine Bewertung ab. | Prozent | Gilt für |
|---|---|---|
| Standard | 8,1 % | Die meisten Waren und Dienstleistungen (bis Dezember 2023 waren es 7,7 %). |
| Reduziert | 2,6 % | Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Medikamente, Menstruationsprodukte. |
| Unterkunft | 3,8 % | Hotelaufenthalte, Bed & Breakfasts und ähnliche Beherbergungsdienstleistungen. |
| Null/Befreit | Null Prozent | Exporte, internationaler Transport, bestimmte Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. |
| Unternehmensform | Schwellenwert | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Schweizer Unternehmen | 100.000 CHF Jahresumsatz im Inland | Die Registrierung ist obligatorisch, sobald der Schwellenwert überschritten wird; unterhalb des Schwellenwerts ist sie freiwillig. |
| Ausländische Unternehmen | 100.000 CHF weltweiter Jahresumsatz | Umfasst den weltweiten Umsatz, nicht nur den Umsatz in der Schweiz. Eine Registrierung ist erforderlich, wenn der Schwellenwert erreicht wird. |
| Freiwillige Registrierung | Unter 100.000 CHF | Zulässig; nützlich für die Rückforderung von EingangsMwSt.en bei Einkäufen. |
Die Registrierung erfolgt über das Online-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Die Bearbeitung dauert in der Regel vier Wochen. Anschließend erhalten Sie Ihre Schweizer Steueridentifikationsnummer (MwSt.). Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in der Schweiz müssen in der Regel einen Steuervertreter benennen, der die steuerlichen Verpflichtungen wahrnimmt.
Unser Buchhaltungsdienst bietet fachkundige Beratung zu Registrierung, Compliance und laufender Berichterstattung im Rahmen des Programms „MwSt.“ – damit Sie sich auf die Führung Ihres Unternehmens konzentrieren können.
Bitte geben Sie auf jeder Rechnung den korrekten Steuersatz, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (MwSt.) und alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben an.
In der Regel vierteljährlich oder bei hohem Umsatz monatlich.
Innerhalb der Frist – in der Regel 60 Tage nach dem Berichtszeitraum.
In Übereinstimmung mit den Schweizer Buchhaltungsvorschriften.
Die Schweiz ist kein Mitglied der EU und nimmt nicht am EU-System für die interne Mehrwertsteuer (EU-MwSt.) teil. Schweizer Unternehmen, die Waren oder digitale Dienstleistungen an EU-Verbraucher verkaufen, können jedoch die Einhaltung der grenzüberschreitenden Mehrwertsteuer (EU-MwSt.) durch die EU-Systeme „One-Stop-Shop“ (OSS) und „Import One-Stop-Shop“ (IOSS) vereinfachen – mit bestimmten Einschränkungen.
Registrieren Sie sich über einen Vermittler in einem EU-Mitgliedstaat, berechnen Sie beim Bezahlvorgang den Mehrwertsteuersatz des Ziellandes und reichen Sie eine einzige monatliche OSS/IOSS-Erklärung ein. Der Vermittler verteilt die Mehrwertsteuer (MwSt.) an die einzelnen Mitgliedstaaten.
Bitte beachten Sie: OSS/IOSS gilt nur für EU-MwSt.. Inländische MwSt. in der Schweiz müssen weiterhin separat abgewickelt werden.
| Szenario | MwSt. Behandlung |
|---|---|
| Verkauf von Waren aus dem Ausland an Schweizer Kunden | Registrieren Sie sich, wenn Ihr weltweiter Umsatz CHF 100'000 übersteigt; es wird ein Satz von 8,1 % berechnet (oder gegebenenfalls ein ermäßigter Satz). |
| Schweizer Tochtergesellschaft, die an Schweizer Kunden verkauft | Tochtergesellschaften werden separat registriert; es gilt ein lokaler Schwellenwert von CHF 100'000. |
| Digitale Dienstleistungen für Schweizer Verbraucher | Registrieren Sie sich, wenn der weltweite Umsatz CHF 100'000 übersteigt; es wird eine Gebühr von 8,1 % erhoben. |
| Export von Waren aus der Schweiz in die EU/andere Länder | Bei ordnungsgemäßer Dokumentation als Export mit einem Steuersatz von null Prozent (0 %) besteuert. |
| Kauf von Waren/Dienstleistungen in der Schweiz | WiederverwertungsMwSt., falls registriert; andernfalls sind die Kosten MwSt.-inclusive. |
Wir unterstützen in- und ausländische Unternehmen bei der Registrierung von Schweizer MwSt., der Einhaltung von Vorschriften und grenzüberschreitenden EU-Verpflichtungen.
Haftungsausschluss: Die Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Daten vom Januar 2026. Die Steuersätze und Schwellenwerte des „MwSt.” können sich ändern. Diese Seite stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.